Nutzungsbedingungen des Videoportals der Hochschule München
1. Präambel
Jede Nutzung des Videoportals für z. B. private und/oder gewerbliche Zwecke, ist nicht zulässig. Alle Benutzer:innen des Videoportals sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheber-, des Datenschutz- und des Persönlichkeitsrechts einzuhalten.
2. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Benutzer:innen des Videoportals der Hochschule München.
3. Anmeldung
Für den Zugang zum Videoportals sowie das Aufrufen von Aufzeichnungen mit Zugriffsrechten „privat“, „versteckt“ oder auf einen Moodlekurs bezogenen Zugriffsrechten (s. Punkt 5) ist eine Anmeldung auf dem Videoportal mit den zentralen Hochschulaccount-Daten erforderlich.
Durch die Anbindung des Videoportals an die zentrale Hochschuldatenbank (Identity Managementsystem) mittels eines Authentifizierungsverfahrens (Shibboleth) entsprechen die persönlichen Zugangsdaten (Anmeldename und Kennwort) denen der zentralen Hochschuldatenbank und können durch die Benutzer:innen auf dem Videoportal nicht verändert werden.
4. Rollen und Rechte
Bei der Verwendung des Videoportals der Hochschule München sind mehrere Benutzergruppen voneinander zu unterscheiden: Lehrende, Mitarbeitende, Studierende und Benutzer:innen sowie Gäste.
Die Lehrenden und Mitarbeitenden können Aufzeichnungen auf dem Videoportal hinzufügen. Sie haben auch Sichtrechte in Bezug auf von anderen Lehrenden und Mitarbeitenden hinzugefügte Aufzeichnungen im Rahmen der Ihnen zustehenden Zugriffsrechte. Zu den Lehrenden und Mitarbeitenden zählen:
- Lehrende: Professor:innen und Lehrbeauftragte der Hochschule München. Sie haben direkten Zugriff auf das Videoportal und können Zugriffsrechte (s. Punkt 5) zu ihren hinzugefügten Aufzeichnungen vergeben.
- Mitarbeitende: Mitarbeiter:innen der Hochschule München mit direktem Zugriff auf das Videoportal und der Möglichkeit zur Vergabe von Zugriffsrechten.
- Personen, die über Moodle hochladen: Alle Personen mit der Rolle „Trainer/in“ oder „Co-Trainer/in“ im jeweiligen Moodlekurs (Professor:innen, Lehrbeauftragte, Mitarbeitende oder Studierende).
- Studierende: Haben Sichtrechte innerhalb ihrer Zugriffsrechte (s. Punkt 5).
- Benutzer:innen: Alle Mitglieder der Hochschule München mit Sichtrechten im Rahmen ihrer Zugriffsrechte.
- Gäste: Können freigegebene Videos ansehen. Erforderlich für Freigaben in Moodle oder auf der Website.
5. Zugriffsrechte
Alle Lehrenden und Mitarbeitenden können zwischen vier Zugriffsrechten wählen:
- Öffentlich – das Medium ist für jede Person sichtbar (empfohlen)
- Versteckt – nur über direkten Link zugänglich
- Privat – nur für die eigene Person sichtbar
- Passwortgeschützt – nur über versteckten Link und Passwort zugänglich
Aufzeichnungen, die von Moodle-Trainer:innen hochgeladen werden, benötigen die Veröffentlichung „Versteckt“ sowie eine Medienberechtigung für „Gäste“ im jeweiligen Moodlekurs. Abhängig von der Sichtbarkeitseinstellung können entweder alle eingeschriebenen Personen oder nur Trainer:innen die Aufzeichnung ansehen. Verwaltung (Hinzufügen, Sichtbarkeit ändern, Löschen) erfolgt durch alle Trainer:innen im Kurs.
Um die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu vermeiden, wird empfohlen, Aufzeichnungen direkt über Moodle (Block „VIMP Upload“) hochzuladen. Bei direktem Upload über das Videoportal sollte die Voreinstellung „Versteckt“ genutzt werden. Die Option „Öffentlich“ sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
6. Freiwilligkeit
Die Nutzung des Videoportals ist freiwillig.
7. Allgemeine Pflichten der Lehrenden und Mitarbeitenden
Die Benutzer:innen dürfen das Videoportal nur für Zwecke der Lehre, Wissenschaft, Hochschulverwaltung, Hochschulkommunikation und andere hochschulbezogene Zwecke verwenden. Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz ist ausschließlich zur Speicherung eigener Aufzeichnungen im Hochschulkontext zu nutzen. Lehrende und Mitarbeitende sind für die weitere Veröffentlichung selbst verantwortlich.
Beim Setzen von Links auf externe Webseiten müssen Lehrende und Mitarbeitende sicherstellen, dass dort keine rechtswidrigen Inhalte vorhanden sind.
Folgende Handlungen sind grundsätzlich untersagt:
- Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten sowie zweckwidrige Verwendung.
- Verbreiten von Material verfassungswidriger Organisationen oder deren Gedankengut.
- Tätigen verletzender, beleidigender oder verleumderischer Aussagen.
- Schädigung des Ansehens der Hochschule München.
- Hochladen urheberrechtsverletzender Inhalte. Bei Unsicherheit ist die BMBF-Handreichung zum Urheberrecht heranzuziehen. Aufzeichnungen dürfen nur hochgeladen werden, wenn die Lizenz dies erlaubt (z. B. Creative Commons) oder die Einwilligung der Urheber:innen vorliegt.
8. Allgemeine Pflichten der Benutzer:innen
Die Benutzer:innen sind verpflichtet, die Urheberrechte von Lehrenden und Mitarbeitenden zu achten. Herunterladen und Weiterverbreiten ist grundsätzlich verboten, außer es wurde ausdrücklich erlaubt. Es wird auf §§ 97 ff. UrhG und § 12 der Hochschul-Immatrikulationssatzung verwiesen.
9. Urheberrechte beim Ausscheiden der Urheber:innen
Beim Ausscheiden sind Lehrende und Mitarbeitende selbst verantwortlich für das Löschen ihrer Aufzeichnungen. Verbleiben Aufzeichnungen auf dem Videoportal, gilt dies als unentgeltliche Einräumung eines zeitlich und örtlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechts (§ 31 Abs. 1, 2 UrhG). Lehrende und Mitarbeitende können dieses Recht jederzeit widerrufen.
Soll eine andere Lehrperson die Inhalte weiter nutzen dürfen, muss die ausscheidende Person dies ermöglichen. Weitere Informationen zu Creative‑Commons‑Lizenzen finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
10. Ausschluss von der Nutzung und Löschung von Inhalten
Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen können Benutzer:innen zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Dem Ausschluss muss eine Aufforderung zur Verhaltensänderung vorausgehen. Bereits ausgeschlossene Benutzer:innen können wieder zugelassen werden, sofern sichergestellt ist, dass Missbrauch künftig unterbleibt.
Inhalte, die gegen Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, können nach Absprache mit der Stabsabteilung „Innovative Lehre“ oder der Hochschulleitung gelöscht werden.
11. Haftung
Bei schuldhaften Verstößen haften Lehrende und Mitarbeitende nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es können Schadensersatzansprüche der Hochschule (§ 48 BeamtStG), Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Abmahnungen entstehen. Ebenso können Unterlassungsansprüche Dritter (§ 97 UrhG) bestehen.
Die Hochschule München haftet als Betreiberin des Videoportals nur für nachweislich grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, ausgenommen Fälle, in denen Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden beim Download von Materialien, Software oder anderen Transaktionen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Betrieb des Videoportals kann jederzeit mit angemessener Vorlaufzeit beendet werden.
12. Meldung von Urheberrechtsverstößen
Bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße ist die Stabsabteilung „Innovative Lehre“ unter folgender E‑Mail-Adresse zu informieren:
mailto:innovative-lehre@hm.eduinnovative-lehre@hm.edu
Vor einer Meldung sollte die BMBF-Handreichung konsultiert werden, um auszuschließen, dass kein Ausnahmefall nach § 60a UrhG vorliegt.
13. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Hochschule München kann die Nutzungsbedingungen künftig ändern oder ergänzen. Änderungen müssen auf dem Videoportal mit Hinweis auf die Seite der aktuellen Nutzungsbedingungen bekannt gegeben werden.
[1] https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/pdf/urheberrecht-in... Urheberrecht in der Wissenschaft